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Das Oberlandesgericht Schleswig-Holstein hat am Freitag in einem Urteil Folgendes entschieden. Werbetreibende, die mittels Google AdWords Werbung auf den Namen der Konkurrenz schalten, haften hierfür.
Wenn ein Interessent den Namen eines Konkurrenzunternehmens in die Googlesuche eingibt und hierdurch Ihre Werbeanzeige erscheint, haften Sie hierfür. Sie müssen dafür sorgen, dass dies nicht geschieht. Das ist auch dann der Fall, wenn Sie überhaupt nicht dafür verantwortlich sind. So entschied es der 6. Zivilsenat des Oberlandesgerichts des Landkreises Kiel. Demnach reicht es aus, wenn Sie Kenntnis davon haben, dass Google Ihre Anzeige schaltet, wenn ein User den Namen der Konkurrenz eingibt.
In dem Verfahren ging es um Folgendes: Die beklagte Firma hatte verschwiegen, in Google AdWords den Namen des Konkurrenten als Suchbegriff zu verwenden.
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