
Online Marketing News: Mai 2020
1854 Aufrufe

Businessman on blurred background using law protection right 3D rendering
Das Oberlandesgericht Schleswig-Holstein hat am Freitag in einem Urteil Folgendes entschieden. Werbetreibende, die mittels Google AdWords Werbung auf den Namen der Konkurrenz schalten, haften hierfür.
Wenn ein Interessent den Namen eines Konkurrenzunternehmens in die Googlesuche eingibt und hierdurch Ihre Werbeanzeige erscheint, haften Sie hierfür. Sie müssen dafür sorgen, dass dies nicht geschieht. Das ist auch dann der Fall, wenn Sie überhaupt nicht dafür verantwortlich sind. So entschied es der 6. Zivilsenat des Oberlandesgerichts des Landkreises Kiel. Demnach reicht es aus, wenn Sie Kenntnis davon haben, dass Google Ihre Anzeige schaltet, wenn ein User den Namen der Konkurrenz eingibt.
In dem Verfahren ging es um Folgendes: Die beklagte Firma hatte verschwiegen, in Google AdWords den Namen des Konkurrenten als Suchbegriff zu verwenden.
Vom: 24. August, 2017 | Autor: Andreas Kirchner
Beim Bing Ads Editor handelt es sich um ein von Bing angebotenes, kostenloses Tool. Mittlerweile ...
mehr erfahren
Vom: 27. Januar, 2018 | Autor: Andreas Kirchner
Viele Unternehmen setzen heutzutage auf Onlinemarketing, weshalb es schwer ist, gegen die Konkurrenz zu bestehen. ...
mehr erfahren
Vom: 6. Dezember, 2019 | Autor: Andreas Kirchner
Social Media Marketing ist inzwischen zu einem weit verbreiteten Phänomen geworden, und zwar nicht nur ...
mehr erfahren
1854 Aufrufe

11501 Aufrufe


Ob kostenlose Beratung oder unverbindlicher AdWords-Konto-Check.
Wir sind für Sie da!