Online Marketing News: März 2020

Google Adwords News September 2016
Andreas Kirchner

Autor: Andreas Kirchner

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Datum: 02.04.2020, 8:13 Uhr

SEO-News

1. Bis September 2020 werden alle Websites auf den mobile First Index umgestellt

Dass Google alle Webseiten auf den mobile First Index umstellen möchten, ist schon länger bekannt. Bislang ging man jedoch davon aus, dass dies zum nächsten Jahr passieren wird. Nun hat Google selbst jedoch angekündigt, dass die Umstellung bereits zu September 2020 erfolgen soll.
Ob Ihre Website bereits auf Mobile First umgestellt ist, können Sie unter anderem mit der Google Search Console herausfinden.

Auf diese Faktoren achtet Google im Rahmen der mobile First Optimierung besonders:

  • Responsive Design der Website
  • Ladegeschwindigkeit der Website
  • Benutzerfreundlichkeit
  • Gutes Verhältnis von Text zu Bild

Google hat ein kostenloses Tool, mit dessen Hilfe Sie herausfinden können, wie gut Ihre Website bereits auf die mobile Nutzung optimiert ist und welche Optimierungen Sie ggf. durchführen sollten.

2. Bewertungen und Q&A in Google MyBusiness pausiert

Die Corona-Krise legt gefühlt die ganze Welt lahm und bringt auch den Internetgiganten Google an den Rand seiner Kapazitätsgrenzen. Aktuell ist Google bemüht, sämtliche Mitarbeiter mit den wichtigsten Funktionen zu beauftragen.
So sollen etwa die Einträge aus dem Bereich „Gesundheit“ top aktuell gehalten werden. Deshalb können derzeit keine neuen Google MyBusiness-Veröffentlichungen erfolgen. Außerdem wird es für einige Zeit keine neuen Q&As sowie Reviews geben. Alle Einträge, die aus dem Gesundheitswesen stammen, sollen die höchste Priorität erhalten.

Derzeit konzentriert sich Google auf die folgenden Bereiche:

  • Instandhaltung der Suchfunktion
  • Aktualisierungen von Google Maps
  • Anpassung von Einträgen aus dem Bereich „Gesundheit“ (Öffnungszeiten anpassen, Sonderöffnungszeiten einfügen etc.)

3. In Shops nur eine Sortiervariante indexieren lassen

Sortierung Online ShopWenn Sie einen Onlineshop betreiben, sollten Sie grundsätzlich darauf achten, nur eine Sortiervariante indexieren zu lassen. Dies gilt für jeden Onlineshop, dessen Kategorien in unterschiedliche Kriterien – wie beispielsweise Preis, Farbe oder Größe – gefiltert werden können.

Der Grund für die Indexierung nur einer Variante ist, dass in der Regel für jedes Kriterium eine eigene URL angelegt ist. Da die Inhalte der Seite jedoch identisch sind, besteht die Gefahr, dass Google die mehrfach indexierten URLs als Duplicate Content einstuft und Ihr Shop hierdurch einen Ranking-Verlust erleiden kann.

Entscheiden Sie sich daher am besten, welche Variante Sie indexieren lassen möchten und achten Sie bei den weiteren Varianten darauf, diese auf „noindex“ einzustellen.

SEA-News

1. Google gibt Tipps für Kampagnen in Bezug auf Covid-19

Derzeit sorgt COVID-19 dafür, dass die ganze Welt – auch im Onlinebereich – verrücktspielt. Google gibt deshalb jetzt wertvolle Tipps, damit Sie Ihre Kampagnen dem derzeitigen Geschehen anpassen bzw. sie neu bewerten können.

Hinsichtlich der Bewertung achten Sie auf Folgendes:

  • Wenn Sie umdenken und beispielsweise aus einem stationären Handel ein Onlineangebot ableiten wollen, passen Sie die Liefer- und Versandbedingungen an. Weisen Sie Ihre Kunden darauf hin, dass diese die Produkte bei Ihnen abholen können oder dass Sie die gewünschten Artikel zuschicken.
  • Formulieren Sie Ihr Angebot sehr sensibel, um Doppeldeutigkeiten zu vermeiden.
  • Passen Sie Ihre Anzeigentexte, Bilder und Zielseiten an, denn die aktuelle Zeit erfordert viel Sensibilität.
  • Haben sich die Öffnungszeiten geändert? Dann können Sie diese selbstverständlich problemlos anpassen. Gleiches gilt für alle anderen Veränderungen in Ihrem Unternehmen, die Sie Kunden und Neukunden mitteilen möchten.

Hinsichtlich der dynamischen Marktbedingungen achten Sie auf Folgendes:

  • Informieren Sie sich regelmäßig über die Gegebenheiten vor Ort und über die aktuelle Lage.
  • Passen Sie Ihre Ziele an, wenn Sie feststellen, dass sich die Conversion-Rate deutlich verändert hat.
  • Falls nötig, setzen Sie die Anzeigen oder Anzeigengruppen für einige Zeit aus. Dies gilt vor allem für den Fall, dass Ihre Produkte oder Dienstleistung gerade nicht nachgefragt sind.

Quelle: Google

2. CTA’s für Bumper Ads und nicht überspringbare Anzeigen bei YouTube

YouTube Fashion LaptopDemnächst sollen Call-to-Achtion-Overlays für YouTube Bumper und nicht überspringbare Anzeigen eingeführt werden, teilte Google kürzlich mit. Dies bietet Werbetreibenden eine hervorragende, neue Möglichkeit. Dank der CTA-Overlays können im Video interaktive Elemente angezeigt werden. Erfahrungsgemäß wirkt sich dies positiv auf die Klickraten aus.
Bislang gab es die Overlays lediglich für TrueView-Anzeigen.

Wenn Sie die CTAs für die Bumper und für die nicht überspringbaren Anzeigen verwenden möchten, müssen Sie folgende Dinge beachten:

  • Text der Überschrift: 1 Zeile, maximal 15 Zeichen
  • 1 Zeile, maximal 10 Zeichen
  • URL wird im Overlay angezeigt
  • Die Miniaturansicht muss nicht gesondert angelegt werden, da sie automatisch erzeugt wird

3. Google Shopping Ads in Gmail verfügbar

Google bietet seit Anfang März die Möglichkeit, Google Shopping Ads auch in Gmail auszuspielen. Dies bedeutet, dass sie im Mailingkonto des Empfängers angezeigt werden.

Die Auswertung der Daten erfolgt über das Google Display-Netzwerk.

Achtung:
Die Ads in Gmail werden nicht automatisch geschaltet. Wenn Sie sie nutzen möchten, müssen Sie sie erst aktivieren. Klicken Sie dazu im Bereich der Standard-Shopping-Anzeige das Kästchen „YouTube, Gmail und Discover einschließen“ an.

 

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