
Werbung auf Chinas YouTube „Youku“
12757 Aufrufe

Businessman on blurred background using law protection right 3D rendering
Das Oberlandesgericht Schleswig-Holstein hat am Freitag in einem Urteil Folgendes entschieden. Werbetreibende, die mittels Google AdWords Werbung auf den Namen der Konkurrenz schalten, haften hierfür.
Wenn ein Interessent den Namen eines Konkurrenzunternehmens in die Googlesuche eingibt und hierdurch Ihre Werbeanzeige erscheint, haften Sie hierfür. Sie müssen dafür sorgen, dass dies nicht geschieht. Das ist auch dann der Fall, wenn Sie überhaupt nicht dafür verantwortlich sind. So entschied es der 6. Zivilsenat des Oberlandesgerichts des Landkreises Kiel. Demnach reicht es aus, wenn Sie Kenntnis davon haben, dass Google Ihre Anzeige schaltet, wenn ein User den Namen der Konkurrenz eingibt.
In dem Verfahren ging es um Folgendes: Die beklagte Firma hatte verschwiegen, in Google AdWords den Namen des Konkurrenten als Suchbegriff zu verwenden.
Vom: 6. Oktober, 2020 | Autor: Andreas Kirchner
SEA: Microsoft Audience Ads [toc] Seit ein paar Tagen stehen auch in Deutschland die Microsoft Audience Ads ...
mehr erfahren
Vom: 2. September, 2017 | Autor: Andreas Kirchner
Im Mittelpunkt steht bei der semantischen Suche die Bedeutung der jeweiligen Suchanfrage. Diesbezüglich nutzt die ...
mehr erfahren
Vom: 24. März, 2017 | Autor: Andreas Kirchner
Damit Ihr Internetauftritt den bestmöglichen Erfolg erzielt und bei potentiellen Kunden einen positiven Eindruck hinterlässt, ...
mehr erfahren
12757 Aufrufe
1958 Aufrufe

10987 Aufrufe
Ob kostenlose Beratung oder unverbindlicher AdWords-Konto-Check.
Wir sind für Sie da!