Fremde Marken im Google-Anzeigentext: Ist das möglich?

Fotolia / Fremde Marken im Anzeigentext
Andreas Kirchner

Autor: Andreas Kirchner

Kontakt: Profil Xing

Datum: 30.05.2017, 18:04 Uhr

Wer effektives und gewinnbringendes Online-Marketing nutzen möchte weiß, dass dieses nur erfolgreich wird, wenn man eine der Top-Platzierungen bei Google oder anderen Suchmaschinen innehat. Mit abnehmenden Ranking wird auch das Interesse der Nutzer immer geringer. Um bei den Besten mitspielen zu können, müssen Sie sich demzufolge etwas einfallen lassen. Da liegt es nahe, eine bekannte Marke zu nutzen, um eine bessere Platzierung zu erreichen. Ob dies erlaubt ist und was Sie diesbezüglich beachten müssen, erfahren Sie in diesem Artikel.

Fremde Marken für den eigenen Anzeigentext nutzen: Geht das?

In den letzten Jahren haben sich immer mehr Werbetreibende das Recht herausgenommen, fremde Marken bzw. deren Namen als Keyword im Anzeigentext zu verwenden. Aufgrund der hohen Relevanz dieser Keywords ist klar eine gute Platzierung bei Google möglich. Doch die Markeninhaber selbst werden diesen Namensklau nur selten als Kavaliersdelikt ansehen und dieses Vorgehen möglicherweise sogar anzeigen. Schließlich handelt es sich in der Regel um geschützte Begriffe, die eben nicht jeder verwenden darf.

Das Urteil des Bundesgerichtshofs

Kein Wunder, dass immer mehr Markeninhaber in den letzten Jahren Klage eingereicht haben. Deshalb hat der Bundesgerichtshof diesbezüglich inzwischen ein eindeutiges Urteil gefällt. Demzufolge ist es keine unzulässige Verwendung einer fremden Marke, wenn die Anzeige keinen Hinweis auf den Markeninhaber hat. Ebenso gestaltet es sich, wenn keine Zeichen verwendet werden. Dies gilt auch, wenn die Anzeige keinerlei Verweis auf die Produkte enthält, die der Markeninhaber selbst anbietet.

Was bedeutet dies für das Online-Marketing?

Wenn Sie für das Online-Marketing und den jeweiligen Anzeigentext eine fremde Marke als Keyword verwenden, handelt es sich hierbei demzufolge nicht um eine Markenverletzung. Als Voraussetzung gilt jedoch, dass die Werbung in einem speziell gekennzeichneten Werbeblock erscheint. Zudem muss sie eindeutig von der Trefferliste separiert sein. Es darf keinerlei Hinweis auf den Markeninhaber bestehen und auch dürfen Sie nicht auf die Produkte eingehen, die unter dem Markennamen verkauft werden.

Da die Rechtsprechung jedoch zahlreiche Ausnahmen von dieser Regelung macht, ist dennoch Vorsicht geboten.

Für diese Angaben übernehmen wir keine Gewähr.

Das könnte Sie auch interessieren

Bing Webmaster Tools

Bing Webmaster Tools: nützliches von Microsoft

Vom: 30. August, 2017 | Autor: Andreas Kirchner

Ähnlich wie Google, bietet auch Bing Webmaster Tools an, die bei einer SEO-Optimierung für ein ...

mehr erfahren
Google Datenschutzerklärung

Google Datenschutzerklärung

Vom: 17. April, 2019 | Autor: Andreas Kirchner

In diesem Beitrag möchten wir Ihnen Neuerungen bei den Nutzungsbedingungen und Datenschutzbestimmungen von Google vorstellen ...

mehr erfahren
Beitrag hochladen

Redaktionsplan erstellen

Vom: 15. Oktober, 2018 | Autor: Andreas Kirchner

Wenn Sie Social-Media-Marketing oder Content-Marketing betreiben, sollten Sie die Inhalte strukturiert planen. Dies dient zum ...

mehr erfahren
zurück

Unsere Blogthemen

Rückruf anfordern und Vorteile nutzen

Nehmen Sie gerne mit uns Kontakt auf.
Wir werden uns schnellstens mit Ihnen in Verbindung setzen.

Hinweis: Unsere Datenschutzerklärung finden Sie hier.

Das interessiert unsere Kunden

Online marketing text concept write on notebook
Werben mit Google AdWords bietet Unternehmen sehr gute Möglichkeiten, ihre Marke bekanntzumachen und den Umsatz zu ...
mehr erfahren
Fotolia / Google Kundenrezensionen
Google Kundenrezensionen bietet Ihnen als Unternehmer die Gelegenheit, durch den Kunden zu erfahren, wie zufrieden dieser ...
mehr erfahren
Erstellen eines Bing Merchant Center Shops
Um mit dem Bing Merchant Center zu arbeiten, müssen Sie dieses zunächst erstellen. In diesem Artikel ...
mehr erfahren
Google Search Console
Mit der neuen Google Search Console sollen sich für Webmaster einige Neuerungen ergeben. So wird sich ...
mehr erfahren

Copyright © 2026 Hanseranking GmbH

Hanseranking GmbH 839 Bewertungen auf ProvenExpert.com

Einfach und direkt anfragen:

Ob kostenlose Beratung oder unverbindlicher AdWords-Konto-Check.
Wir sind für Sie da!

Tel.: +49 40 570 10 75 50

Nehmen Sie gerne mit uns Kontakt auf.
Wir werden uns schnellstens mit Ihnen in Verbindung setzen.

Hinweis: Unsere Datenschutzerklärung finden Sie hier.

Hanseranking - bekannt aus Welt der Wunder TV

Zusammen mit Welt der Wunder TV haben wir einen Beitrag über das Thema Suchmaschinenoptimierung gedreht.