
Online Marketing News: Januar 2020
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Die neue, ab 2018 geltende Datenschutzverordnung erweist sich für die meisten Unternehmen als wahre Hürde. In Anbetracht der Tatsache, dass nun nicht mehr jeder EU-Mitgliedsstaat eigene Regelungen hat, sondern es eine gemeinschaftliche Verordnung gibt, erweist sich in mancher Hinsicht aber auch als positiv. Was Sie diesbezüglich beachten müssen, erklären wir Ihnen in dem nachfolgenden Artikel.
Stichtag für die neue Datenschutzverordnung wird der 1. Mai 2018. Ab diesem Datum müssen sich alle Unternehmen in der gesamten EU an diese Verordnung halten. Dies bedeutet automatisch auch, dass die Arbeit der bisherigen Aufsichtsbehörden anders geregelt wird, denn für spezifische Fragestellungen ist nun nicht mehr die Landes-Datenschutzaufsichtsbehörde zuständig. Vielmehr fällt die Zuständigkeit in den Bereich des Europäischen Datenschutzausschusses, welcher in Brüssel ansässig ist.
Sogenannte Datenlecks musste man bisher nur teilweise melden. Mit der neuen Verordnung ändert sich auch dies. Ergeben sich Einschränkungen für die Verbraucher, muss dies unbedingt an die zuständige Aufsichtsbehörde gemeldet werden und auch die Verbraucher müssen umgehend gewarnt werden. Für Marketingunternehmen bedeutet dies: Ab 2018 die Verpflichtung, Datenlecks zu melden.
Ebenso können zukünftig nicht mehr nur die Datenschutz-Grundprinzipien eingehalten werden, da das neue Konzept der Rechenschaftspflicht eingeführt wird. Daher ist ab 2018 ist eine schriftliche Dokumentation notwendig. Dies wiederum trägt dazu bei, dass viele Unternehmen neue Prüfungs-Software mit integrierter Protokollierung benötigen. Wird der Standard nicht eingehalten, werden saftige Bußgelder fällig.
Zusätzlich zu den ohnehin geltenden Anforderungen für Datenschutzbestimmungen sind folgende Angaben notwendig:
Verbraucher erhalten im Übrigen auch das Recht, die Übertragung ihrer Daten durch das Unternehmen zu fordern.
Ab 2018 erhalten Marketingunternehmen die Erlaubnis der Nutzung von Daten zum Zwecke des Marketings. Voraussetzung ist, dass ein berechtigtes Interesse seitens des Verbrauchers besteht.
Zukünftig müssen Unternehmen zwangsläufig einen noch größeren Wert auf rechtskonforme Datenschutzrichtlinien legen.
Quelle: computerwoche.de
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